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Das dogmatische Verstandnis der BGB-Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Die moderne Gesamthandslehre begreift die BGB-Gesellschaft als ein gegenuber den Gesellschaftern selbstandiges Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten. Die Autorin untersucht in der vorliegenden Arbeit die Auswirkungen der modernen Gesamthandslehre auf die Stellung der BGB-Gesellschaft im Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren.