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Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 31.5.2006 die damaligen rudimentären Regelungen des Jugendstrafvollzugs für verfassungswidrig. Zugleich gab es dem Gesetzgeber zur Umsetzung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes eine Frist bis zum 31.12.2007. Mit Inkrafttreten des BayStVollzG am 1.1.2008 haben die Jugendlichen und Heranwachsenden in den bayerischen Jugendstrafvollzugsanstalten nach jahrelangem Bemühen schließlich eine gesetzliche Grundlage erhalten. Die Arbeit zeigt die Konsequenzen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für den bayerischen Jugendstrafvollzug auf und bewertet diese. Dabei wird den Neuregelungen besonderes Augenmerk gewidmet. Befragungen der bayerischen Anstaltsleiter wurden in die Ausführungen eingearbeitet und stellen einen Bezug zur Praxis her.