Die Beteiligung der Legislative bei Vorbehalten zu und Kundigung von voelkerrechtlichen VertragenAuthor :
Hardback
Published : Thursday 21 June 2018
Description
Die von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen voelkerrechtlichen Vertrage haben sich seit Inkrafttreten des Grundgesetzes vervielfacht und betreffen viele Rechtsbereiche, die ehemals dem nationalen Gesetzgeber uberlassen waren. Der Abschluss voelkerrechtlicher Vertrage erfolgt nach dem Grundgesetz durch die Exekutive unter Beteiligung der Legislative. Zur Beteiligung der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kundigung von voelkerrechtlichen Vertragen enthalt das Grundgesetz keine explizite Regelung. Juliane Hettche legt die vorhandenen Regelungen des Grundgesetzes nach Wortlaut, Historie, Systematik und Teleologie aus. Sie ubertragt die Grundsatze, die das Zusammenwirken von Legislative und Exekutive im Innenverhaltnis pragen, auf das Aussenverhaltnis. Daraus leitet sie sowohl Zustimmungs- als auch Initiativrechte der Legislative bei der Einlegung von Vorbehalten zu und der Kundigung von voelkerrechtlichen Vertragen her.
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