Minderheitenrecht in der TurkeiAuthor :
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Published : Monday 27 February 2017
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Der Lausanner Vertrag aus dem Jahr 1923 enthalt einen Katalog an Minderheitenrechten, zu denen sich die Turkei verpflichtet hat. Der Katalog kann sich mit den heutigen Standards fur Minderheitenrechte messen lassen. Er enthalt Rechte auf eigene Existenz, Religion und Sprache. Durch die Ratifizierung des Lausanner Vertrages seitens der Turkei sind die dort enthaltenen Rechte fur nichtnationale Gemeinschaften nationales Recht und haben mindestens den Rang von Gesetzen. David Jacob stellt jedoch fest, dass die beiden verfassungsgemassen Grundsatze der Republik, der Nationalismus und der Laizismus, im Spannungsverhaltnis zu den Minderheitenrechten des Lausanner Vertrages stehen. Das Nationalismusprinzip definiert die turkische Nation ethnisch als sunnitische und turkischsprachige Gemeinschaft, das Laizismusprinzip verfolgt das Ziel, den sunnitischen Islam zu kontrollieren und zu foerdern. Mit diesen verfassungsmassigen Merkmalen der Republik sind die verbrieften Rechte des Lausanner Vertrages nicht vereinbar.
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