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Der Gesetzgeber hat die Geweberichtlinie (Richtlinie 2004/23/EG) arzneimittelrechtlich umgesetzt. Dadurch lässt er eine teilweise Kommerzialisierung menschlicher Körperteile zu. Es kann zu einer Konkurrenzsituation zwischen der altruistisch ausgestalteten Organspende und der dem Handel unterfallenden Gewebespende kommen.